Woher erhalte ich eine Verordnung / Rezept?
Verordnungen stellen Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte,
Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzte aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage
nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es
sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim
behandelnden Arzt abzuholen.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden
Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet
die Therapie 1-2 mal in der Woche statt.
Zuzahlungen
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine
Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 €
Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der
Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer
Krankenkasse beraten.
Was geschieht in der ersten Stunde?
Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch
statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie
zu uns gekommen sind. Anschließend werden Untersuchungen zur Erstellung
der logopädischen Diagnose durchgeführt.
Terminvereinbarungen
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Termine immer
telefonisch mit uns zu vereinbaren. Dasselbe gilt auch für
Terminabsagen. Sollten wir gerade in der Therapie sein und nicht
persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter
geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie
umgehend zurück.